Warum der Kanzler beim Bürgergeld irrt
Weder verschärfte Sanktionsregularien noch verstärkte Vermittlungsbemühungen werden nennenswerte Einsparungseffekte zeitigen können – von Ulrich Schneider/21. Juli 2025
Es war einer der Wahlkampfschlager der Union schlechthin: Vier Millionen Menschen kassierten Bürgergeld, obwohl sie arbeiten könnten. [1] Eine sechsstellige Zahl unter ihnen würde hartnäckig jedes Vermittlungsangebot der Jobcenter ablehnen. [2] Mit dieser Geschichte zogen die Unionsparteien durchs Land und sie hatte alles, was ein Wahlkampfhit braucht. Sie bediente althergebrachte Vorurteile und schuf ein klares Feindbild, das vom faulen, arbeitsscheuen Drückeberger nämlich, der es sich auf Kosten der fleißigen und ehrlichen Steuerzahler bequem macht. Die Union selbst konnte sich zum Anwalt der von den Bürgergeldbeziehern betrogenen und ausgebeuteten deutschen Mittelschicht in Szene setzen. [3] Gerhard Schröders Satz „Es gibt kein Recht auf Faulheit“, mit dem er 2021 zur Vorbereitung seiner Agenda-Politik Stimmung machte, ließ grüßen. Die Botschaft war unmissverständlich: Wählt uns und wir werden diesem faulen Pack schon Beine machen – durch Kürzung der Leistungen im Zweifelsfalle bis auf null, wie insbesondere Oberwahlkämpfer Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, nicht müde wurde zu betonen. Zweistellige Milliardenbeträge könnten so im ohnehin überstrapazierten Haushalt eingespart werden, versprach Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz noch im Dezember 2024. [4] Wahlweise sollten mit diesem Betrag der Haushalt konsolidiert oder Bürgerinnen und Bürger von Abgaben entlastet werden.
Jetzt, da sich die Rauchschwaden des Wahlkampfes verzogen haben und die Sicht wieder klarer wird, steht die Union allerdings ziemlich blank da. Die angekündigten großen Einsparungen beim Bürgergeld dürfte die nächste Wahlkampblase sein, die demnächst platzt. Als Kanzler mag Merz seine forsche Ankündigung eines zweistelligen Milliardeneisparbetrags schon gar nicht mehr wiederholen und nennt vorsichtshalber gar keine Zielgröße mehr. [5]
Finanzminister Lars Klingbeil und Arbeitsministerin Bärbel Bas gehen für 2026 lediglich noch einem Einsparvolumen von 1,5 Milliarden beim Bürgergeld aus, was ziemlich weit weg ist von einem zweistelligen Milliardenbetrag, und Arbeitsagentur- Chefin Andrea Nahles setzt selbst dahinter noch ein großes Fragezeichen. Vermutlich wird sie damit recht haben. Die Koalition täte gut daran, endlich einige Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Ihre Falschinformationen zum Bürgergeld, die sie im Wahlkampf so emsig streute, werden sie nun, wo es an die Umsetzung geht ohnehin einholen. Und die Tatsachen sehen wie folgt aus:
1. Es geht nicht um vier Millionen erwerbsfähige Bürgergeldbezieher, die in Arbeit gebracht werden könnten, sondern allenfalls um 1,8 Millionen – und auch dies nur bei sehr theoretischer Betrachtung. Als erwerbsfähig werden in der Statistik der Bundeagentur nämlich alle Leistungsbeziehenden ab dem 16. Lebensjahr erfasst, ganz unabhängig davon, ob sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen oder nicht. Naturgemäß sind daher unter den vier Millionen auch hunderttausende Schüler, Studierende, Azubis oder Menschen, die wegen Erziehung eines Kleinkindes oder Pflege eines Angehörigen für eine Vermittlung gar nicht in Frage kommen. 700.000 sind es insgesamt, die in diese Kategorie fallen. [6] Hinzu kommen 500.000, die sich in Maßnahmen der Bundesagentur befinden oder auch 80.000, die bereits Vollzeit erwerbstätig sind und lediglich aufstocken müssen. Tatsächlich bleiben von den vier Millionen, mit denen Wahlkampf gemacht wurde, 1,8 Millionen als arbeitslos registrierte Bürgergeldbezieher übrig. Gezählt werden dabei auch Personen, die nur in Teilzeit unter 15 Wochenstunden beschäftigt sind, die also ebenfalls aufstocken. Diese 1,8 Millionen sind sozusagen die große Hoffnung der Koalition, wenn es nun um die Realisierung der versprochenen Einsparungen geht, sei es über vermehrte und verschärfte Leistungskürzungen oder aber über die Vermittlung in eine auskömmliche Erwerbsarbeit.
2. Was nennenswerte Einsparungen über härtere Sanktionsregeln anbelangt, hat Andrea Nahles als dafür zuständige Behördenchefin schon abgewunken. Diese brächten „vielleicht 100 Millionen“ ein, mehr nicht. [7] Und das dürfte sogar bereits hoch gegriffen sein. Zuletzt, d.h. im Mai 2025, waren gerade einmal 33.000 Leistungsbeziehende mit einer Sanktion belegt. Das sind nicht einmal 1 Prozent aller Erwerbsfähigen im Bezug. Linnemann hatte mit seiner sechsstelligen Zahl von Arbeitsverweigerern einfach Desinformation betrieben. Auch das Hilfsargument, dass gelegentlich eingeworfen wird und wonach eine große Zahl von Pflichtverletzungen vielleicht einfach gar nicht sanktioniert würde, trägt nicht. Die Angestellten in den Jobcentern haben nach Gesetz und Dienstanweisung kaum Ermessen. Wenn bei einer Pflichtverletzung keine plausible Entschuldigung glaubhaft gemacht werden kann und auch kein außergewöhnlicher Härtefall vorliegt, muss sanktioniert werden und wird sanktioniert.
Beliebig Erhöhen lassen sich die Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen ebenfalls nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat Politik und Verwaltung mit Blick auf Artikel 1 Grundgesetz klare Grenzen gezogen. Im Regelfall können die Leistungen für den Lebensunterhalt nur um maximal dreißig Prozent gekürzt werden, und das auch nicht unendlich lang. [8] Zwar besteht bei Personen, die sich hartnäckig einer Arbeitsvermittlung verweigern, die Möglichkeit, den kompletten Regelsatz einzubehalten, doch liegen die verfassungsrechtlichen Hürden dafür hoch und dürften solche Fälle ohnehin die große Ausnahme bleiben.
Die totale Streichung jeglicher Unterstützung inclusive Wohnkosten, wie sie CDU-Generalsekretär Linnemann für solche Fälle im letzten Jahr noch propagierte, hätte verfassungsrechtlich keinerlei Chance und kann getrost unter Wahlkampfklamauk beiseitegelegt werden. [9]
Die Union fuhr im Wahlkampf eine extrem harte Kampagne gegen Bürgergeldbezieher und muss nun irgendetwas liefern. Vor diesem Hintergrund mag der Koalition eine Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten für die Jobcenter politisch opportun erschienen, fach- oder finanzpolitisch begründen lässt sie sich jedoch nicht. Sie dürfte eher als politische Luftnummer enden – jedoch mit einem absehbaren Nebeneffekt, den die Koalition besser sorgfältig abwägen sollte:
Mehr und schärfere Sanktionen haben fast zwangsläufig auch ein Mehr an Widersprüchen und Klagen vor Gericht zur Folge: Allein zwischen Juni 2024 und Mai 2025 sind 434.000 Widersprüche bei den Grundsicherungsstellen gegen ihre Bescheide eingegangen. 55.000 Klagen waren vor Gericht anhängig. Im Ergebnis wurde jedem dritten Widerspruch vollständig oder zumindest teilweise stattgegeben und von den Klagen, die sich nicht im Zeitverlauf „von selbst“ erledigten, waren sogar zwei Drittel erfolgreich. [10] Solche Quoten sagen sehr viel aus über die Qualität der Bescheide und über die Qualität der gesetzlichen Grundlage. Mit beidem kann es nicht weit her sein. Es stellt sich daher massiv die Frage, ob es vernünftig sein kann, Gesetz und Verwaltungspraxis durch undurchdachte Reformen noch widerspruchs- und klageanfälliger zu machen als sie ganz offensichtlich ohnehin bereits sind.
3. Nicht nur was die Sanktionen anbelangt, auch zu ihren Einsparversprechen durch bessere und mehr Vermittlung in Arbeit wäre die Koalition gut beraten, sich ehrlich zu machen. In der Bundesagentur gilt die Faustregel, dass 100.000 Vermittlungen mit einem Einspareffekt von rund 1,5 Mrd. Euro einhergehen. Für die von der SPD für 2027 angepeilten 4,5 Mrd. Euro Einsparungen bräuchte es danach 300.000 Vermittlungen – im Saldo ohne Neuzugänge. Ganz unabhängig davon, dass der Arbeitsmarkt in der Rezession dieses nicht hergibt, gibt es einige weitere Hemmnisse in den Blick zu nehmen.
Die Vermittlungsquote der Jobcenter lag 2022 bei denkbar schlechten 5,9 Prozent. D.h. nur 6 von Hundert, die aus dem Bürgergeldbezug heraus ihren Weg in eine ungeförderte Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fanden, hatten dies einer direkten Vermittlung durch die Jobcenter zu verdanken. Wenn jemand einen Job fand, dann in der Regel aus eigener Initiative. Dies darf keinesfalls zum Anlass für ein Jobcenterbashing genommen werden, zumal die Kriterien, wann in der Statistik von einer Vermittlung gesprochen werden darf, sehr eng gefasst sind. [11] Wir können getrost davon ausgehen, dass die Nahles-Behörde nichts lieber täte als Hunderttausende Bürgergeldbezieher auf den ersten Arbeitsmarkt unterzubringen, wenn es denn nur so einfach wäre, wie Linnemann, Spahn und andere suggerieren.
Fakt ist: Über 60 Prozent der Arbeitslosen im Bürgergeld waren Ende letzten Jahres Langzeitbezieher, sprich: bereits zwei Jahre und länger im Bezug. Über 40 Prozent sind es sogar vier Jahre und länger. [12] Das hat Gründe. Einer ist sicherlich auf einem immer härter werdenden Arbeitsmarkt zu suchen und in der Tatsache, dass langzeitarbeitslose Bürgergeldbezieher bei Arbeitgebern trotz aller Rufe nach Arbeitskräften nicht gerade hoch im Kurs stehen. Ein weiterer, in vielen Fällen ausschlaggebender Grund dürfte darin liegen, dass knapp zwei Drittel der Arbeitslosen Im Bürgergeld über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Auch das ist hinlänglich bekannt. Was darüber hinaus jedoch so gut wie niemals in den Blick genommen und kritisch hinterfragt wird, ist der Umstand, dass eine jede Person im Bürgergeld als erwerbs- und damit auch vermittlungsfähig gilt, wenn sie noch, gesundheitlich bedingt, drei Stunden täglich eine Arbeit verrichten kann – und die nicht einmal am Stück. Es gibt bezeichnenderweise keinerlei offizielle Statistik über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Grundsicherungsbeziehenden, obwohl wir es hier mit einer zentralen Vermittlungsvoraussetzung zu tun haben. Denn neben der generellen Beschränkung der täglichen Arbeitszeit kommt hinzu, dass bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, insbesondere auch chronisch psychischen Erkrankungen, Symptome häufig in Schüben auftreten und zu häufigeren Arbeitsunfähigkeiten führen. All das verringert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt eklatant.
In einer älteren Studie des Instituts für Arbeitsmarlt- und Berufsforschung aus dem Jahr 2015 gingen die Autoren bei methodisch außerordentlich vorsichtiger Herangehensweise von 130.000 bis 240.000 der damals 4,2 Millionen erwerbsfähigen Beziehern von Hartz IV davon aus, dass sie nicht einmal mehr für eine Beschäftigungsmaßnahme der Bundesagentur für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose in Frage kämen. Aus der Praxis sozialer Arbeit heraus kann jedoch vermutet werden, dass die Zahl derer, die faktisch nicht mehr vermittelbar und damit faktisch auch nicht mehr erwerbsfähig sind, deutlich höher liegt. Häufig kommen so gravierende soziale oder Verhaltensprobleme hinzu, dass die Arbeitsfähigkeit auch dadurch weiter beeinträchtigt wird. Methodisch gesicherte Erkenntnisse dazu wären dringend notwendig.
Fazit:
Es ist unwürdig, Menschen mit Sanktionen in einem Hamsterrad zu halten, aus dem sie objektiv keine Chance des Entkommens haben. Und es ist politisch unklug, einen toten Gaul zu reiten, statt sich den Realitäten zu stellen. Politisch angezeigt und sachlich notwendig wäre stattdessen dreierlei:
1. Bestandsaufnahme zu machen und sich dem Sachverhalt der faktischen Erwerbsunfähigkeit zu stellen, die dann gegeben ist, wenn nach dem Regelwerk der Rentenversicherung zwar noch keine volle Erwerbsminderung vorliegt, die Chance einer Arbeitsaufnahme in der Region jedoch nach allen Gegebenheiten und aller Erfahrung praktisch nicht gegeben ist
2. Zugleich muss ein sozialer Arbeitsmarkt ausgebaut werden, der passgenau denjenigen eine auskömmliche Arbeit gibt, die zwar noch erwerbsfähig sind, auf dem ersten Arbeitsmarkt bei nüchterner Betrachtung aber keine realistische Chance mehr haben. Das spart kein Geld, sondern kostet Geld. Aber in einer Arbeitsgesellschaft, die zugleich Sozialstaat sein will, sind wir das den Menschen schuldig.
Sich und anderen stattdessen weiterhin vorzugaukeln, man könne über Sanktionen und Vermittlung enorme Einsparungen realisieren, ist nach allem, was wir wissen können, schlicht nicht seriös.
Quellen:
[1] Pressemeldung des Wirtschaftsrat der CDU vom 4. September 2024 Wirtschaftsrat geht die Nullrunde beim Bürgergeld nicht weit genug – Wirtschaftsrat Internetletzter Aufruf 16.7.2025
[2] Linnemann will Unwilligen Bürgergeld streichen ARD Linnemann will Arbeitsunwilligen Bürgergeld streichen | tagesschau.de 30. 7. 2024 letzter Aufruf 16.7.2025
[3] Vgl. ausführlich Ulrich Schneider; Unsere soziale Hängematte – Mythen und Fakten zum Bürgergeld. Luxemburg Argumente Nr. 26 Hg.: Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin 2024
[4] s. Handelsblatt v. 17.12.2024: Merz will Entlastungen mit Einsparungen beim Bürgergeld finanzieren
[5] S. Bericht aus Berlin: ARD-Sommerinterview vom 13.7.2025 . https://www.ardmediathek.de/video/bericht-aus-berlin/ard-sommerinterview-friedrich-merz/ard/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL2JlcmljaHQgYXVzIGJlcmxpbi8yMDI1LTA3LTEzXzE4LTAwLU1FU1o letzter Aufruf 17.7.2025
[6] Vgl. Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen. Nürnberg Juni 2025
[7] „Nahles dämpft Erwartungen an Bürgergeldeinsparungen“ auf evangelisch.de 2.7.2025 https://www.evangelisch.de/inhalte/245118/02-07-2025/nahles-daempft-erwartungen-buergergeldeinsparungen letzter Aufruf 16.7.2025
[8] Bundessverfassungsgericht: Urteil vom 5. November 2019, 1 BvL 7/16 (Sanktionen im Sozialrecht) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html?nn=148438 letzter Aufruf 16.7.2025
[9] Linnemann will Unwilligen Bürgergeld streichen ARD Linnemann will Arbeitsunwilligen Bürgergeld streichen | tagesschau.de 30. 7. 2024 letzter Aufruf 16.7.2025
[10] Vgl. Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen. Nürnberg Juni 2025 S. 22
[11] Jan Klauth: Nur sechs Prozent vermittelte Jobs? Das steckt hinter der miesen Arbeitsagentur-Quote. In Die Welt 6.9.2023 https://www.welt.de/wirtschaft/plus247238114/Buergergeld-Nur-6-Prozent-vermittelte-Jobs-Die-miese-Quote-der-Arbeitsagentur.html Letzter Aufruf 16.7.2023
[12] Vgl. Bundesagentur für Arbeit – Statistik: Verweildauern im SGB II – Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Monatszahlen) Dezember 2024 https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Dauern-Langzeitleistungsbezug-Verbleib-Integrationen/Dauern-Langzeitleistungsbezug-Verbleib-Integrationen-Nav.html letzter Aufruf 17.7.2025
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